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Dichtheitsprüfung von Abwasserhausanschlüssen

Mit Inkrafttreten des Landeswassergesetzes im März 2010 müssen die Abwasserhaus-
anschlüsse in Schleswig-Holstein den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen. Hierfür kann eine Dichtheitsprüfung nach DIN 1986 Teil 30 und ggf. Sanierung der Leitungen notwendig werden.

Als Grundstückseigentümer können Sie wie folgt vorgehen:

  • Sie wählen selbst einen „zertifizierten Fachbetrieb für die Dichtheitsprüfung“ aus. Die Zertifizierung des Fachbetriebes muss den Anforderungen Ihrer Kommune, des Zweckverbandes, der Stadtbetriebe, der Entsorgungsbetriebe, etc., je nachdem, wer für Ihre Abwasserbeseitigung zuständig ist, entsprechen.
  • Die Beauftragung, Terminabstimmung und Kontrolle der Arbeiten erfolgt durch den Grundstückseigentümer.
  • Art und Umfang der einzureichenden Dokumentationsunterlagen für den Nachweis der Dichtheitsprüfung wird vom zuständigen Träger der Abwasserbeseitigung (TdA) festgelegt, wie z.B.:
    • Lageplan des Grundstücks mit Eintragung der Entwässerungsleitungen bis zur Übergabe an den öffentlichen Kanal.
    • Art des Abwassers, Werkstoffe der Leitungen, Nennweiten, Tiefe und Höhe auf Normalnull bezogen.
    • Schächte, Pumpwerke, Rückstausicherungen, Bodenabläufe u.ä. Bauteile.
    • Prüfbericht mit Angaben zur Prüfart und dem Prüfergebnis.

Der Grundstückseigentümer kontrolliert die Dokumentationsunterlagen des beauftragten Fachbetriebes auf Vollständigkeit und reicht diese beim Träger der Abwasserbeseitigung ein.

Fazit:

Das Risiko dieser Vorgehensweise besteht darin, dass der Grundstückseigentümer die Qualität der durchzuführenden Dichtheitsprüfung selbst kontrollieren muss. Ein vermeindlich günstiger Preis eines „Fachbetriebes“ kann teuer zu stehen kommen, wenn die Dichtheitsprüfung vom Träger der Abwasserbeseitigung oder Wasserbehörde nicht anerkannt wird, weil die Dokumentationsunterlagen nicht vollständig sind oder aber die Sach- oder Fachkunde nicht vorliegt. Außerdem wird vielfach über einen günstigen Preis der Erstinspektion versucht, überteuerte und unzweckmäßige Sanierungsverfahren an den Mann und die Frau zu bringen.

Das Ingenieurbüro Buß-Hempel-Günter (BHG) kann mit seiner über 35-jährigen Erfahrung im Bereich der Kanalisation Ihnen hier als unabhängiger Berater zur Verfügung stehen – und es kostet Sie nicht mehr als ein seriöser Fachbetrieb auch kosten würde. Möglich wird dies durch Ausschreibung und Kostenvergleich größerer Arbeitspakete.

Sollten Schäden festgestellt werden, macht Ihnen unser zertifizierter Kanalsanierungsberater unverbindlich den kostengünstigsten Sanierungsvorschlag – ohne auf ein bestimmtes Verfahren oder Produkt festgelegt zu sein. Wenn Sie die erforderlichen Arbeiten in Eigenleistung erbringen wollen, wird das ebenfalls berücksichtigt.

Wir kümmern uns darum, dass Sie fristgemäß die Dichtheitsprüfung vorliegen haben, ggf. eine kostengünstige Sanierung erhalten, alle Dokumentationsunterlagen vollständig sind und von der Wasserbehörde bzw. vom Träger der Abwasserbeseitigung anerkannt werden!

Wenn wir Ihr Interesse geweckt haben, nehmen Sie Kontakt mit uns auf unter der

            Rufnummer:   0451-29 30 60

      in der Zeit von Montag bis Donnerstag von 9.00 bis 12.00 Uhr

 oder per E-Mail an

Gerne unterbreiten wir Ihnen ein Angebot.

 

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